Handelsgericht Bern rügt CoiffureSuisse – Swiss Hair Group siegt
Ein starkes Signal für die Coiffeurbranche: Die Swiss Hair Group erringt vor dem Handelsgericht Bern einen klaren Erfolg gegen den Branchenverband CoiffureSuisse. Das Urteil vom 17. April 2025 bestätigt offiziell, was viele längst ahnten: Undemokratische und rechtswidrige Praktiken innerhalb der Verbandsspitze. Nun sind Konsequenzen unumgänglich.
«Die Führung hat den neuen GAV über die Köpfe der Mitglieder hinweg durchgesetzt – ein massiver Vertrauensbruch», kritisiert Graziano Cappilli, Präsident der Swiss Hair Group. «Dass ein Gericht einschreiten musste, spricht Bände.»
Bereits 2023 hatte die Verbandsspitze den GAV 2024–2027 im Alleingang beschlossen – mit tiefgreifenden Folgen für viele Betriebe. Die Swiss Hair Group fordert deshalb umfassende Reformen: Entscheidungen müssen künftig demokratisch und transparent gefällt werden. Die Anliegen kleinerer Salons dürfen nicht länger ignoriert werden. Eine Neubesetzung der Verbandsspitze ist dringend nötig.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dennoch erwartet die Swiss Hair Group, dass CoiffureSuisse Verantwortung übernimmt – statt durch weitere Rechtsmittel die Branche zu spalten und zusätzliche Kosten zu verursachen. «Jetzt ist die Zeit, den Verband neu aufzustellen – im Interesse aller Coiffeurunternehmen», betont Cappilli.
Die bevorstehende Delegiertenversammlung am 4. und 5. Mai in Lugano bietet die historische Chance für einen Neuanfang. Die Delegierten haben es in der Hand, Mut zu zeigen, alte Strukturen zu überwinden und das Vertrauen in CoiffureSuisse wiederherzustellen.
Die Swiss Hair Group betont ausdrücklich, dass sie nicht gegen einen GAV ist – dabei handelt es sich um eine Falschargumentation der Gegenpartei. Vielmehr setzt sich die Swiss Hair Group dafür ein, dass ein solcher GAV demokratisch verabschiedet wird, was im aktuellen Fall nicht gegeben war. Wäre ein Entscheid demokratisch durch die Delegiertenversammlung gefällt worden, wäre ein Durchdrücken in der Präsidentenkonferenz nicht nötig gewesen, und entsprechend hätte das Handelsgericht nicht einschreiten müssen. Es ist bezeichnend, dass die Verbandsspitze von den eigenen Verfehlungen ablenken will. Es geht nicht um den GAV als solchen, sondern darum, dass sich die Verbandsspitze eigenmächtig, undemokratisch, rechtswidrig und selbstherrlich über die Mitglieder hinwegsetzt, das Vertrauen missbraucht und Mitgliedergelder verschleudert. Das wird nicht mehr länger toleriert.
Medienmitteilung (PDF) herunterladen:
20250502_Medienmitteilung_SHG.pdf
SRF Bericht ansehen (01.05.2025)Mehrere Coiffeurunternehmen hatten geklagt – mit Erfolg. Das Gericht stellte fest: CoiffureSuisse hat eigenmächtig und ohne Rücksprache mit den Mitgliedern den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verlängert und verändert. Diese Entscheidungen sind nichtig.
20 Minuten Bericht ansehen (01.05.2025)
«Die Führung hat den neuen GAV über die Köpfe der Mitglieder hinweg durchgesetzt – ein massiver Vertrauensbruch», kritisiert Graziano Cappilli, Präsident der Swiss Hair Group. «Dass ein Gericht einschreiten musste, spricht Bände.»
Bereits 2023 hatte die Verbandsspitze den GAV 2024–2027 im Alleingang beschlossen – mit tiefgreifenden Folgen für viele Betriebe. Die Swiss Hair Group fordert deshalb umfassende Reformen: Entscheidungen müssen künftig demokratisch und transparent gefällt werden. Die Anliegen kleinerer Salons dürfen nicht länger ignoriert werden. Eine Neubesetzung der Verbandsspitze ist dringend nötig.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dennoch erwartet die Swiss Hair Group, dass CoiffureSuisse Verantwortung übernimmt – statt durch weitere Rechtsmittel die Branche zu spalten und zusätzliche Kosten zu verursachen. «Jetzt ist die Zeit, den Verband neu aufzustellen – im Interesse aller Coiffeurunternehmen», betont Cappilli.
Die bevorstehende Delegiertenversammlung am 4. und 5. Mai in Lugano bietet die historische Chance für einen Neuanfang. Die Delegierten haben es in der Hand, Mut zu zeigen, alte Strukturen zu überwinden und das Vertrauen in CoiffureSuisse wiederherzustellen.
Die Swiss Hair Group betont ausdrücklich, dass sie nicht gegen einen GAV ist – dabei handelt es sich um eine Falschargumentation der Gegenpartei. Vielmehr setzt sich die Swiss Hair Group dafür ein, dass ein solcher GAV demokratisch verabschiedet wird, was im aktuellen Fall nicht gegeben war. Wäre ein Entscheid demokratisch durch die Delegiertenversammlung gefällt worden, wäre ein Durchdrücken in der Präsidentenkonferenz nicht nötig gewesen, und entsprechend hätte das Handelsgericht nicht einschreiten müssen. Es ist bezeichnend, dass die Verbandsspitze von den eigenen Verfehlungen ablenken will. Es geht nicht um den GAV als solchen, sondern darum, dass sich die Verbandsspitze eigenmächtig, undemokratisch, rechtswidrig und selbstherrlich über die Mitglieder hinwegsetzt, das Vertrauen missbraucht und Mitgliedergelder verschleudert. Das wird nicht mehr länger toleriert.
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